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BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
GG Art. 3; EG-Vertrag Art. 141; Richtlinie 97/81 EG; Richtlinie 75/117/EWG; BBesG § ... 6 Abs. 1, § 48 Abs. 1; BGleiG § 15 Abs. 1; BGB § 249; AZV § 7 Abs. 1 Satz 1; MVergV § 3 Abs. 1; SH AZVO §§ 2, 9 Abs. 2; LBG SH § 88 Abs. 2, §§ 88 b, 95
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; Benachteiligungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; Klassenfahrt; Lehrer; Lehrerarbeitszeit; Mehrarbeitsvergütung; Mehrbeanspruchung; mittelbare und unmittelbare Diskriminierung; Pflichtstunden; ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3
Arbeitszeit; Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahme; Ausgleichsmaßnahmen; Beamter; Benachteiligungsverbot; Benachteiligungsverbot; Besoldung; Dienstbezüge; Diskriminierung; Gleichbehandlung; Gleichheitsgrundsatz; Klassenfahrt; Klassenfahrt; Klassenreise; Lehrer; Lehrer; ... - Wolters Kluwer
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf Vergütung wie ein vollzeitbeschäftigter Lehrer während der Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt; Anzahl der festgelegten Pflichtstunden als Anknüpfungspunkt für die Besoldung von Lehrern; Definition des Begriffs ...
- Judicialis
GG Art. 3; ; EG-Vertrag Art. 141; ; Richtlinie 97/81 EG; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; BBesG § ... 6 Abs. 1; ; BBesG § 48 Abs. 1; ; BGleiG § 15 Abs. 1; ; BGB § 249; ; AZV § 7 Abs. 1 Satz 1; ; MVergV § 3 Abs. 1; ; SH AZVO § 2; ; SH AZVO § 9 Abs. 2; ; LBG SH § 88 Abs. 2; ; LBG SH § 88 b; ; LBG SH § 95
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine zusätzliche Vergütung für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer bei Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten - gleichheitswidrige Belastung nur bei fehlenden Ausgleichsmaßnahmen
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulwanderungen - Keine Vergütung der Lehrkräfte bei Klassenfahrten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 122, 65
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NVwZ 2005, 594
- DVBl 2005, 453
Wird zitiert von ... (151) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88
Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Für beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche ist der Schadensbegriff maßgebend, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 m.w.N. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 4.99 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 18 S. 10).Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ).
- BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02
Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Dienstherr hat dabei zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 S. 5).Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ).
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Erhöht sich die insgesamt zu leistende Arbeitszeit und damit auch die durchschnittliche Arbeitszeit nicht, weil Zeiten zusätzlicher Arbeit durch entsprechende Zeiten herabgesetzter Arbeit ausgeglichen werden, so führt § 6 Abs. 1 BBesG zu keiner Erhöhung des Besoldungsanspruchs (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 ).Ähnlich wie § 6 BBesG erfasst der Gleichheitssatz nur den Saldo aus Mehrbelastung und Entlastung, wobei der Zeitraum, innerhalb dessen Mehr- und Minderleistungen zu erfassen sind, über einen Kalendermonat hinausgehen kann (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - a.a.O. S. 225).
- BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).a) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368.
- BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03
Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N.).Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 23 und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f., zuletzt vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N.).Die zeitliche Festlegung ausschließlich dieses Teils der Arbeitszeit der Lehrer erklärt sich daraus, dass deren Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 40.77 - BVerwGE 59, 142 m.w.N.; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - a.a.O.).
- BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74
Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 2.98
Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 4.99
Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Für beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche ist der Schadensbegriff maßgebend, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 m.w.N. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 4.99 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 18 S. 10). - EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
- EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
Elsner-Lakeberg
- BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81
Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …
- BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01
Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte
- BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76
Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des …
- BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer …
Der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 23. September 2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65), dass auch ein vollzeitbeschäftigter Lehrer auf einer Klassenfahrt einen größeren zeitlichen Aufwand für seine Tätigkeit betreibe, ohne hierfür eine Mehrarbeitsvergütung in Anspruch nehmen zu können, werde nicht gefolgt, denn dieses gelte für einen teilzeitbeschäftigten Lehrer gleichermaßen, und zwar zusätzlich und über seine im Sinne der Teilzeittätigkeit eingeschränkte Unterrichtsverpflichtung hinaus.a) Ein Anspruch einer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannten teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf anteilig höhere Besoldung für die Teilnahme an der mehrtägigen Klassenfahrt ergibt sich nicht aus § 3 Abs. 1 Satz 1 BBesG (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N. und Urte.
Die zeitliche Festlegung ausschließlich dieses Teils der Arbeitszeit der Lehrer erklärt sich daraus, dass deren Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65; vgl. auch § 2 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ).
Denn mit der Arbeitszeit im Sinne des § 6 BBesG ist nicht die konkrete, ausschließlich auf eine Woche bezogene Arbeitszeit gemeint, sondern die durchschnittliche Arbeitszeit, die eine Beamtin oder ein Beamter während der gesamten Dauer der gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N.;… OVG Schleswig, Urt. v. 02.10.2003 - 3 LB 44/03 -, ZBR 2005, 276).
b
) Die Anwendung der §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 6 BBesG ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dem Gebot des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gemäß Art. 141 EG in Verbindung mit der Richtlinie 75/117/EWG vom 10. Februar 1975 (ABl. Nr. L 045 S. 19), dem Gebot der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gemäß der Richtlinie 76/207/EWG vom 14. Februar 1976 (ABl. Nr. L 39 S. 40) sowie dem Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter gemäß der Richtlinie 97/81 EG des Rates vom 15. Dezember 1997 (ABl. 1998 L 14/9) vereinbar, weil eine gleichheitswidrige Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter durch entsprechende zeitliche Entlastungen ausgeglichen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 und - BVerwG 2 C 50.03 -, - BVerwG 2 C 52.03 - Beschl. v. 22.2.2007 - BVerwG 2 B 76.06; erkennender Senat, Beschl. v. 31.05 2005 - 5 LA 28/05 -).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 23.09.2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 und - BVerwG 2 C 50.03 -, - BVerwG 2 C 52.03 -) ausgeführt, dass von einer gleichheitswidrigen Behandlung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin nur dann die Rede sein könne, wenn diese im maßgeblichen Zeitraum relativ stärker belastet oder relativ schlechter bezahlt werde als vollzeitbeschäftigte Lehrer.
Die Erlassregelungen ermöglichen jedoch einen hinreichenden Ausgleich der Mehrbelastung teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte z.B. dadurch, dass die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung nur alternierend an jeder zweiten (oder dritten oder vierten) Klassenfahrt oder z.B. an kürzeren Klassenfahrten teilnimmt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 zu entsprechenden Erlassregelungen in Schleswig-Holstein).
Der Zeitraum, innerhalb dessen Mehr- und Minderleistungen zu erfassen sind, kann daher über einen Kalendermonat hinausgehen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Dass sich ein exakter mathematischer Ausgleich für die Teilnahme an einer Klassenfahrt nicht herstellen lässt, ist unbeachtlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Ferner ist unbeachtlich, ob von den nach den Erlassen möglichen Ausgleichsmaßnahmen Gebrauch gemacht worden ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Die Besoldung ist nicht Gegenleistung für den Dienst des Beamten, sondern Teil der komplexen Rechts- und Pflichtenstellung, in der der Beamte und der Dienstherr einander gegenüberstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61/03 -, BVerwGE 122, 65;… Beschl. v. 5.9.1997 - 2 B 12.97 - Nds. OVG, Urt. v. 29.10.1996 - 5 L 2997/95 -).
Die Teilnahme einer Lehrkraft an einer Klassenfahrt ist deshalb keine Mehrarbeit, sondern gehört zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Denn die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit ist eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn, der dabei zu prüfen hat, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten er sie übertragen soll und ob wegen des in § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 MVergV normierten Vorrangs des Freizeitausgleichs und der zusätzlichen finanziellen Belastung durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung für den Fall, dass ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden kann, die Mehrarbeit voraussichtlich durch Dienstbefreiung innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65;… Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 35.02 -, ZBR 2003, 385;… OVG Schleswig, Urt. v. 02.10.2003 - 3 LB 44/03 -, ZBR 2005, 276).
d) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kommt als Anspruchsgrundlage für die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nicht in Betracht (vgl.: BVerwG, Urt. v. 24.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N.).
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 23. September 2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65; - BVerwG 2 C 50.03 - und - 2 C 52.03 - siehe auch Beschl. v. 22.02.2007 - BVerwG 2 B 76.06 -, zitiert nach juris) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, dass die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf höhere Besoldung oder Mehrarbeitsvergütung begründet und dass teilzeitbeschäftigte Lehrer durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet werden, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann.
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, NVwZ 2005, S. 594 [596]). - BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 16.14
Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstunden; …
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 und vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3).Auf diese Weise ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer in die für alle Landesbeamten geltende Arbeitszeitregelung eingebettet (BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2 und vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ).
Eine gleichheitswidrige Behandlung eines teilzeitbeschäftigten Lehrers ist deshalb dann anzunehmen, wenn er im Vergleich mit einem vollzeitbeschäftigten Lehrer quantitativ relativ stärker beansprucht wird; das ist nicht der Fall, wenn Belastungen an einer Stelle durch Entlastungen an anderer Stelle ganz oder nahezu vollständig ausgeglichen werden (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 C 82.08 - Buchholz § 240 § 6 BBesG Nr. 27 m.w.N.).
Angesichts des nicht exakt messbaren und häufig auch stark schwankenden und sich verändernden Zeitaufwands für die einzelnen Funktionstätigkeiten ist ein exakter Ausgleich nicht möglich und auch nicht erforderlich; es genügt ein auf Schätzungen beruhender annähernder Ausgleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ), der bei Bedarf nachvollziehbar zu erläutern ist.
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt
aa) Der Lehrer leistet während der Zeit einer Klassenfahrt Arbeit (ebenso BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - DVBl. 2005, 453, zu 1 der Gründe).Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 (- 2 C 61.03 - DVBl. 2005, 453) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
Dem liegt zugrunde, dass die einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts geeignet sind, einen Ausgleich zugunsten des teilzeitbeschäftigten Lehrers zu gewährleisten (23. September 2004 - 2 C 61.03 - aaO, zu 4 b der Gründe).
So weist das Bundesverwaltungsgericht zutreffend darauf hin, dass bei Angestellten das Synallagma zwischen Dienstleistung und Bezahlung im Vordergrund steht, während sich der Beamte mit voller Hingabe seinem Beruf widmen muss und dafür von seinem Dienstherrn alimentiert wird (23. September 2004 - 2 C 61.03 - aaO, zu 4 a der Gründe).
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 18.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (BVerwG…, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 14;… Beschluss vom 2. April 2019 - 2 B 43.18 - juris Rn. 9; vgl. auch Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Mehrarbeit im Sinne des § 88 Satz 2 BBG ist der Dienst, den der einer Arbeitszeitregelung unterliegende Beamte aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamts oder, soweit ihm ein Amt nicht verliehen ist, zur Erfüllung der einem Hauptamt entsprechenden Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus - d.h. nicht im Rahmen des normalen Arbeitsumfangs - verrichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = juris Rn. 14 f.).Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 2. April 1981 - 2 C 1.81 - Buchholz 237.7 § 78a LBG NW Nr. 2 S. 3 f. = juris Rn. 20…, vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 S. 5 = juris Rn. 14 und vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = juris Rn. 18).
- OVG Hamburg, 14.12.2023 - 5 Bf 202/21
Die Praxis der Freien und Hansestadt Hamburg, beamtete teilzeitbeschäftigte …
Diese im Beamtenrecht zu beachtende Regelung (…BVerwG, Urt. v. 25.3.2010, 2 C 72/08, juris Rn. 17; Urt. v. 23.9.2004, 2 C 61/03, Rn. 26ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 2.12.2020, OVG 4 B 7.18, juris Rn. 32ff.) sehe vor, dass Teilzeitbeschäftigte in ihren Beschäftigungsbedingungen aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten nicht schlechter behandelt werden dürften, es sei denn, ein objektiver Grund vermöge die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen.Diese Regelung stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen Klassenfahrt bereits begrifflich keine "Mehrarbeit" darstellt, sondern zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers gehört (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, BVerwG 2 C 61.03, juris Rn. 16;… vgl. auch: VGH Mannheim, Beschl. v. 28.1.2020, 4 S 2981/19, juris Rn. 8;… OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2007, 5 LC 264/06, juris Rn. 49).
Da die Arbeitszeit von Lehrern allein hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Aufsicht, Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen oder die Teilnahme an Klassenfahrten) nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a. a. O., Rn. 12;… Urt. v. 23.6.2005, BVerwG 2 C 21.04, juris Rn. 15;… OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2007, a. a. O., Rn. 31;… Urt. v. 13.12.2011, 5 LC 269/09, juris Rn. 40), setzt der Dienstherr für Lehrer (lediglich) wöchentliche Pflichtunterrichtsstundenzahlen fest, mit denen auch alle übrigen dienstlichen Tätigkeiten abgegolten sind.
Die Besoldung richtet sich allein nach der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O., Rn. 13); bei Vollzeitkräften sind dies 40 Stunden, bei Teilzeitkräften anteilig weniger (§ 7 Abs. 1 HmbBesG i.V.m. § 1 Abs. 1 ArbzVO).
Jedenfalls wenn ein solcher zeitlicher Ausgleich möglich ist, besteht kein Anspruch des teilzeitbeschäftigten Beamten, für die Dauer der Teilnahme an einer Klassenfahrt wie eine vollzeitig beschäftigte Lehrkraft vergütet zu werden (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O., Rn. 11 und 33 unter Bezugnahme auf BAG, Urt. v. 22.8.2001, 5 AZR 108/00, juris Rn. 27 f.).
Vielmehr steht hier der Pflicht des Beamten, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, die Pflicht des Dienstherrn gegenüber, den Beamten lebenslänglich zu alimentieren und ihm Schutz und Fürsorge zu gewähren (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O. Rn. 22).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23
Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an …
Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 12…, vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 -, juris Rn. 15, …und vom 30. August 2012, a. a. O. Rn. 13).Die allgemein angeordnete regelmäßige Arbeitszeit ist ein Orientierungsrahmen, den der Normgeber bei der Festlegung der Unterrichtsverpflichtung im Blick haben muss, um die Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte nicht von der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung loszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004, a. a. O., …und vom 30. August 2012, a. a. O. Rn. 14).
Eine gleichheitswidrige Behandlung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft ist deshalb dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft quantitativ relativ stärker beansprucht wird; das ist nicht der Fall, wenn bei der insoweit gebotenen Gesamtbetrachtung Belastungen an einer Stelle durch Entlastungen an anderer Stelle ganz oder nahezu vollständig ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 30…, vom 16. Juli 2015, a. a. O. Rn. 17, …und vom 20. Oktober 2022 - 2 C 30.20 -, juris Rn. 17).
Die Besoldung (Alimentation) stellt kein Entgelt im Sinne einer Entlohnung für konkrete Dienste dar, sondern ist die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit voller Hingabe der Erfüllung seiner Dienstpflichten widmet; Zweck der Besoldung ist es nicht, bestimmte Dienstzeiten abzugelten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, juris Rn. 59; BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 22, …und vom 16. Juli 2015 - 2 C 41.13 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07
Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit; …
Die Erledigung der übrigen dienstlichen Aufgaben ist nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und zeitlich auch nicht exakt messbar (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ; stRspr). - BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; …
Auch bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen wird die Besoldung deshalb nicht zur bloßen Gegenleistung für die während der ermäßigten Arbeitszeit erbrachten Dienstleistungen; sie behält auch hier ihren sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentierungscharakter (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - NVwZ 2008, 987 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17
Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10
Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl; …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 33.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13
Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen …
- VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
Rückforderung einer Mehrarbeitsvergütung
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 3.16
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 32.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
- VGH Bayern, 20.02.2017 - 3 ZB 15.2429
Keine Mehrarbeitsvergütung für einen Schulskikurs
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; …
- VG Stade, 18.05.2006 - 3 A 197/05
Besoldung von Teilzeitbeschäftigten während der Zeit einer Klassenfahrt; …
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 24.14
Beamter; Lehrer; Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Fernbleiben vom Dienst; …
- VG Minden, 17.08.2005 - 4 K 1568/04
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -, …
- BVerwG, 22.02.2007 - 2 B 76.06
Anspruch auf erhöhte Besoldung für die Zeiten der Teilnahme eines …
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3327/04
Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerin, Teilzeit, Besoldung, Vergütung
- OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
Amtshaftung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem verbeamteten …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
- BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08
Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I; …
- VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
Erschwerniszulage - Lehrkraft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 6 A 4839/04
Heranziehung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften in geringerem Umfang zu …
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.08.2010 - 2 Sa 437/09
Lehrer in Arbeitsphase der Altersteilzeit - Begleitung einer mehrtägigen …
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
Lehrer, Lehrerin, Klassenfahrt, Schulfahrt, Besoldung, Mehrarbeit, Teilzeit, …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 4 S 2981/19
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Studienrätin auf Vergütung für …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 4 S 2453/17
Festsetzung von Altersgeld nach Entlassung eines teilzeitbeschäftigten Beamten …
- VG Berlin, 07.11.2018 - 36 K 788.17
Zeitausgleich für eine außerunterrichtliche Schulveranstaltung
- VG Regensburg, 10.05.2017 - RN 1 K 16.1053
Keine Vergütung von Mehrarbeit als Lehrkraft für Elternsprechstunden
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 30.20
Erschwerniszulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten bei Teilzeitbeschäftigung
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09
Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Ausscheidung einer finanziellen …
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.2020 - 4 S 1990/19
Anspruch des Beamten auf Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
- VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
Beamte; Entlastung; Freizeitausgleich; Grundschule; Lehrer; Mehrarbeit; …
- VGH Bayern, 22.06.2020 - 3 BV 18.1447
Wartezeit für die Versorgung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei …
- BVerwG, 24.09.2014 - 2 B 92.13
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst bei fehlender zeitlicher und örtlicher …
- VG Minden, 19.12.2019 - 12 K 4720/17
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für …
- OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18
Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel
- VG Düsseldorf, 22.02.2013 - 13 K 5480/11
Rufbereitschaft, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, Verjährung, …
- BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage; …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 1.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Keine Zeitgutschrift für wegen Krankheit nicht geleistete Mehrarbeit
- BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 1.05
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 4 S 1000/18
Zeitnahe Geltendmachung eines unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs bzw. …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 3.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 2.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 9.09
Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 4.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- VG Bayreuth, 29.10.2018 - B 5 E 18.1023
Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten
- VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.3577
Mehrarbeit Lehrer; Schulskikurs; Unterricht
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 17.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 5.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 7.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04
Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nach dem Stundensatz des § 4 Abs. 3 Nr. 4 …
- VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 652/19
Anerkennung von Vordienstzeiten vor Zurruhesetzung; Ruhegehaltsfähigkeit von …
- VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 2 K 18.90
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 10/17
Bemessung des Freizeitausgleichs bei einer Pauschalisierung
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- BVerwG, 11.12.2020 - 2 B 10.20
Pflichtstundenzahl für Lehrer
- VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1339
Mehrarbeitszeitvergütung - Bewertung der Abhaltung eines Skikurses als Unterricht
- VG Münster, 17.04.2015 - 5 K 3212/13
Schadensersatz; Fürsorgepflicht; Verkehrssicherungspflicht; Wind; Baum; Zwiesel
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 6.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07
Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten …
- VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren
- VG Darmstadt, 15.01.2009 - 1 K 518/08
Besoldung; Lehrer; Teilnahme an Klassenfahrt; Ausgleich bei Teilzeitbeschäftigung
- OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2018 - 2 LB 37/15
Freizeitausgleich
- VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.5216
Mehrarbeit Lehrer; Schulskikurs; Unterricht
- VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 337/04
Alimentation; Amtsangemessene Alimentation; beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; …
- VG Hannover, 06.10.2020 - 13 A 900/18
Arbeitszeit; Entlastung von dienstlichen Aufgaben; Freizeitausgleich; …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17
Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln
- VG Lüneburg, 20.04.2006 - 1 A 952/05
Mehrarbeit einer Lehrerin durch Klassenfahrt.
- VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08
Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während …
- VG Saarlouis, 25.02.2014 - 2 K 193/12
Berechnung des Resturlaubsanspruchs beim Übergang von einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2011 - 4 B 70.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Ehepaar; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit; …
- VG Schleswig, 19.04.2018 - 12 A 75/17
Beamtenrecht - Mehrarbeit
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 22.04
Einordnung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Lehrerarbeitszeit - …
- OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
Ruhegehaltsfähigkeit unterhälftiger Vordienstzeiten; Hauptberuflichkeit einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 2 A 10554/06
Kein Anspruch eines Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2018 - 4 Sa 118/17
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Lehrkraft - Klassenfahrt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10
Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14
Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 3 A 125/14
Anteilige Anrechnung von Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung auf die …
- OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Ausgleich der aufgrund der …
- BVerwG, 27.05.2008 - 2 B 132.07
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf eine Dienstbefreiung für die …
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 2.08
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf eine Dienstbefreiung für die …
- OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15
Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD; …
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 142.07
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf Dienstbefreiung für die …
- LAG München, 01.03.2007 - 3 Sa 975/06
AGB-Kontrolle; unklare Klausel
- VG Darmstadt, 31.08.2006 - 1 E 2043/05
Zur Verpflichtung eines Lehrers zu einer Frühbereitschaft im Sinne einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 4 N 68.18
Zeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Lehrer
- VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14
Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten …
- VGH Bayern, 20.07.2017 - 3 ZB 14.2334
Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als EDV-Systembetreuer
- VG Düsseldorf, 07.06.2010 - 23 K 7659/08
Zwangseinstellungsteilzeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Bestandskraft …
- BVerwG, 20.02.2023 - 1 WB 36.22
Ablehnung seines Versetzungsantrags; Abtrennung des Verfahrens betreffend …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 3 A 3479/07
Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für nicht in Anspruch genommene …
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.06.2010 - 2 Sa 325/09
Teilnahme eines Lehrers an Klassenfahrten - Mehrarbeitsvergütung bei …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2010 - 11 Sa 1524/09
Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin bei Teilnahme an Klassenfahrt
- VG Saarlouis, 06.05.2008 - 2 K 1197/07
Ausgleich geleisteter Mehrarbeit bei dienstunfähiger Erkrankung
- VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06
Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 141.07
- VG Magdeburg, 06.11.2007 - 5 A 110/07
- VG Augsburg, 14.02.2019 - Au 2 K 18.961
Anspruch auf Ausgleich von (Ruhe-)Bereitschaftsdienst als Zuvielarbeit eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2012 - 1 A 2075/12
Anforderungen an ein Auseinandersetzen mit den Urteilsgründen i.R.e. Verfahrens …
- VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
PEMG NRW Versorgungsabschlag vorgezogene Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit …
- VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
Laufbahn- und besoldungsrechtliche Einordnung eines Thüringer Regelschuldirektors …
- VG München, 11.03.2015 - M 5 K 14.3172
Arbeitszeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - 6 A 2776/05
Antrag auf Gewährung von Entlastungsmaßnahmen von Lehrkräften wegen …
- VG Berlin, 06.12.2018 - 61 K 10.18
Mitbestimmung des Gesamtpersonalrat beim Dienstplan der Polizei zur …
- VG München, 03.02.2016 - M 5 K 15.5250
Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit aufgrund einer Behinderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2012 - 1 A 2076/12
Finanzielle Abgeltung des Resturlaubs eines Beamten
- VG Augsburg, 12.07.2012 - Au 2 K 11.1088
Trennungsgeld; Rationalisierungsschutz für Beamte
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Oberstudienrätin auf die …
- VG Düsseldorf, 20.07.2012 - 13 K 7472/11
Gleitzeit Mehrarbeit Auskunft Schaden
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2010 - 1 K 2179/09
Vorgriffsstunde, Ausgleich, Teilzeit, Pflichtstunden, Besoldung, gleich
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05
Einführung einer fixen Mindeststundenzahl für Beamte als Voraussetzung für die …
- VG Düsseldorf, 11.08.2016 - 26 K 2715/15
- VG Düsseldorf, 05.10.2012 - 26 K 1169/12
Anspruch eines Lehrers auf Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Zeiten der …
- VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 3021/09
Stellenzulage für eine Tätigkeit als Ausbildungslehrer; Auszahlung bei …
- VG Minden, 26.08.2008 - 10 K 2649/07
Ansprüche auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 12 …
- VG Düsseldorf, 30.06.2008 - 23 K 723/08
Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht
- VG Düsseldorf, 06.05.2008 - 23 K 6261/06
Widerspruch gegen die Festsetzung des Versorgungsabschlags - Anrecht auf …
- VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
- VG Düsseldorf, 05.01.2010 - 23 K 2804/08
Besoldung bei angefochtener Zurruhesetzung Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit …
- VG Darmstadt, 28.10.2009 - 1 K 1408/08
Ausgleichszahlung für Vorgriffsstunden
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04
Festlegung einer fixen Mindeststundenzahl für die Gewährung einer …
- VG Berlin, 26.10.2023 - 7 K 128.23
- VG Meiningen, 01.03.2011 - 2 K 468/08
Beschränkung des Straßenverkehrs aus Gründen der Lärmminderung
- VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 23 K 5444/10
Versorgungsabschlag Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorzeitige …